Ihrem Paket liegt eine Rechnung bei. Magistralrezepturen mit einem Wirkstoff, welcher auf der ALT (Arzneimittelliste mit Tarif, gesetzliche Verordnung) gelistet ist, werden durch die Krankenkassen übernommen, sofern die Rezeptur mittels eines Rezepts verordnet wurde. Die Rezeptkopie und die Rechnung können Sie in der Folge Ihrer Krankenkasse zustellen, welche Ihnen gemäss der Leistungspflicht die Produkte vergütet.
Ebenfalls wird bei zusätzlich zum Rezept bestellten Artikeln (sofern gesetzlich möglich) eine Rechnung für die entsprechenden Artikel mitgeschickt. Produkte, die nur im Fachhandel Drogerie oder Apotheke verkauft werden, dürfen wir ebenfalls nur auf Verordnung versenden. Kosmetika, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel können frei verschickt werden.